„Finanzbeamte sind Leute, die das Doppelte von dem glauben, was man
Ihnen sagt."
“Ugo Tognazzi (1922-1990), italienischer Schauspieler
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“Ugo Tognazzi (1922-1990), italienischer Schauspieler
SIE VERDIENEN
DIE BESTE BERATUNG.
Analysen & Lösungen mit Leidenschaft.
Maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen.
Die Beratung unserer Mandanten liegt uns besonders am Herzen. Wir beraten Sie nicht nur zu den alltäglichen Fragen des Steuerrechts, sondern bieten Ihnen auch eine umfangreiche betriebswirtschaftliche Beratung an.
Der Bedarf für die betriebswirtschaftliche Beratung ist in den letzten Jahren besonders angestiegen. Daher haben wir uns auf die Erstellung von Planungsrechnungen spezialisiert. Zusammen mit Ihnen können wir somit in die Zukunft blicken und gezielt Strategien zur Unternehmensoptimierung entwickeln.
Als zertifizierter Gründercoach bieten wir Ihnen auch an, Sie bei Ihrem Existenzgründungsvorhaben zu beraten und zu begleiten. Hierbei können wir Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans unterstützen. Über die vielen erfolgreichen Projekte der letzten Jahre haben wir einen guten Draht zu der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg und der Haspa entwickelt.
Im Zusammenhang mit dem betrieblichen Rechnungswesen bieten wir Ihnen unsere Beratung bei der Organisation und Einrichtung eines internen Kontrollsystems an. Hierzu können wir Ihnen auch die Einrichtung einer Kostenstellenrechnung anbieten.
Wir verstehen uns als modernen Dienstleister und stehen Ihnen bei Fragen und Problemen immer gern zur Verfügung.
Unser Motto: Es gibt keine Probleme, nur Lösungen!
Sprechen Sie uns gern an!
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STEUERERKLÄRUNGEN
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Unser Partner DATEV informiert Sie über neue Entwicklungen rund um das Thema Steuern.
Quelle: www.datev.de
B E R A T U N G:
B E R A T U N G:

D I G I T A L E A U F B E W A H R U N G
Seit dem 1. Juli 2011 sind Papier- und digitalisierte Belege steuerrechtlich gleichgestellt. Dies gilt auch die Archivierung von Belegen. Das hat nicht nur den Vorteil, dass man einen schnelleren und einfacheren Zugriff auf diese Belege hat, sondern auch, dass man unnötige Raum- und Lagerkosten beseitigt.
Diese Erleichterungen sind jedoch an eine Reihe von Vorkehrungen und Verfahrensdokumentationen dazu gebunden.
Die Aufbewahrung digitaler Belege ist in den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) geregelt.
Diese bedürfen sicherlich einiger „Übersetzung“ und lassen an der einen oder anderen Stelle auch Raum für Interpretationen.
Wir unterstützen Sie bei dem Verständnis dafür und der Erstellung geforderten „Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inklusive der Vernichtung der Papierbelege“.