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J A H R E S A B S C H L Ü S S E

Der Umfang eines Jahresabschlusses kann ganz unterschiedlich sein.

 

Je nach Rechtsform und Größe muss entweder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder eine Bilanz erstellt werden. 

 

Mit Einführung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sind zuletzt die Anforderungen an die handelsrechtliche Abschlusserstellung erhöht worden. Im Zuge der Abschlusserstellung setzen wir uns für Sie mit diesen Herausforderungen auseinander.

Ist Ihr Unternehmen mindestens mittelgroß im Sinne des HGB und daher wirtschaftsprüfungspflichtig? Kein Problem!

Wir haben ein Team von prüfungserfahrenen Mitarbeitern, die den Ihren Abschluss und die Arbeitspapiere dazu so vorbereiten, dass die Wirtschaftsprüfung möglichst wenig Ressourcen bei Ihnen bindet.

Für Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB bestehen einige Erleichterungen zur Aufbereitung und Veröffentlichung der Bilanzen. So muss nur ein verkürzter Abschluss aufgestellt und beim elektronischen Bundesanzeiger hinterlegt werden.

Wir unterstützen Sie bei der nachvollziehbaren Darstellung der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Sprechen Sie uns dazu bitte an!

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