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H O N O R A R

Das Honorar für einen Steuerberater richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

 

In der StBVV ist geregelt, wie der Steuerberater die unterschiedlichen Tätigkeiten abrechnen muss bzw. darf. Hierbei wird dem Berater ein Rahmen gesetzt, der sich aus dem Gegenstandswert und dem Zehntelsatz ermittelt.

Viele Mandanten haben Schwierigkeiten, Gebühren für bestimmte Tätigkeiten nachzuvollziehen. Um hier ein wenig mehr Transparenz zu schaffen, haben wir ein „Rund-um-Sorglos-Paket“ entwickelt.

 

Die Kosten für Buchhaltung, Überwachung, Jahresabschluss, Steuererklärung und Beratung können damit in einer Summe ermittelt und in monatlich gleichen Raten gezahlt werden. Somit bleiben Kosten für ein Jahr überschau- und planbar.

Wenn Sie Näheres wissen möchten, Sprechen Sie uns an!

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